Beizensterben

Mit Eigenverantwortung und Vernunft

Die Unternehmen, von denen ich hier schreibe, heissen Baslerhof, Sternen, Elisabethenstübli oder tragen den Namen ihres Patrons Gianni oder Roberto: es sind die Restaurants unserer Stadt.

Die Inhaber sind diplomierte Restaurateure oder Köche mit langjähriger Erfahrung. Das ist auch nötig: es gibt kaum eine Branche, der mehr auf die Finger geschaut wird. Kaum etwas erregt mehr Aufregung als wenn ein Beizer mal sein Lokal länger offen lässt oder die Sonnenstoren auf das Trottoir ragen. Viele Beamte kümmern sich darum, dass alles rechtens ist: Gastgewerbe-, Lebensmittel- und Arbeitsinspektorat, Inspektoren des L-GAV, der Mehrwertsteuer und AHV, die Allmend- und Alkoholverwaltung und viele mehr.

Dank Enthusiasmus und langen Arbeitstagen hat der Wirt sein Unternehmen knapp profitabel betreiben können. Die Margen sind dünn und es braucht «wenig», bis die Zahlen rot sind. Nicht mit «wenig» sondern mit einer kompletten Schliessung seines Geschäfts war er im Frühling konfrontiert. Er trägt die Massnahmen mit Solidarität mit. Als Patron steht er loyal zu seinem Personal: er meldet auch die Aushilfskräfte bei der Arbeitslosenkasse für Kurzarbeit an und trägt die Differenz bei den Sozialversicherungen selbst. Für sich selbst kann er allerdings nur einen minimalen Beitrag anmelden: als Eigentümer wird er wie Selbstständige taxiert.

Er denkt sich, wenn die Behörden umsetzten, was die Politik verspricht, dass man es schon schaffen wird. Irgendwie. Die Ernüchterungen kommen allerdings bald: die Versicherungen wollen plötzlich nichts mehr wissen von einem versicherten Betriebsunterbruch. Es stehe doch in den AGB sagt der Schadensachberarbeiter: der Versicherungsschutz gilt nur für eine Epidemie. Auch das nächste Gespräch ist nicht wie erhofft: der Real Estate Manager hat im Homeoffice nicht auf alle Unterlagen Zugriff. Aber er weiss mit Sicherheit: einem Mieterlass kann er nicht zustimmen. Kantonal rauft man sich zwar zu der Drittel-Lösung zusammen. National haben die Lobbyisten der grossen Immobilienfirmen aber eine Lösung verhindert.

Einige Wochen später kann der bereits etwas konsternierte Wirt endlich wieder aufmachen. Seine Lieferanten erinnern ihn daran, dass aus der Zeit vor dem Lockdown noch ein paar Rechnungen offen sind. Der COVID-Kredit ist rasch aufgebraucht. Mit dem was noch übrig ist, investiert er in sein Sicherheitskonzept: mit viel Kreativität baut er sein Betrieb so um, dass er seinen Gästen einen sicheren und gemütlichen Aufenthalt bieten kann. Er beginnt allerdings zu realisieren, dass er nicht so schnell wieder in die Gewinnzone kommt. Er hat einfach nicht mehr dieselbe Gästekapazität wie vorher und die Abläufe sind komplizierter geworden.

«Egal» denkt er sich: es kommt alles gut. «Eigenverantwortung und Vernunft» haben sie gesagt. Er merkt aber, dass das Stichwort «Vernunft» nicht überall gleich interpretiert wird. Von der Arbeitslosenkasse hat er nämlich das Geld für die Kurzarbeitsentschädigung noch nicht erhalten. Als er endlich eine Teilzahlung bekommt merkt er, dass der Anspruch vom Amt falsch berechnet wurde. Bereits werden Fristen knapp, welche vom Amt nicht mit der beschworenen Vernunft gehandhabt werden.

Langsam wird es dem Baizer unheimlich: von der Unterstützung vom Staat spürt er wenig. Immerhin hat er die Loyalität seiner Gäste. Denn das Sicherheitskonzept nützt: in seinem Lokal finden keine Ansteckungen statt. Er musste die für das Contact Tracing erfassten Daten bisher nie abliefern. Das lässt ihn zuversichtlich auf das Weihnachtsgeschäft hoffen. Ab November hat er viele Geschäfts- und Teamessen. Leider hatte die Allmendverwaltung kein Gehör für seine Idee von ein paar Iglu-Zelten ab er auch das steckt er in der Zwischenzeit weg.

Im November wird mit grossen Worten das Portal angekündigt, wo er sich für das kantonale Unterstützungsprogramm bewerben kann. Dazu braucht er «nur» die Ausweise über die UVG-Lohnsumme 2019, ein aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, die Abschlüsse 2018 und 2019, die Belege über erhaltene Finanzhilfen, die Bestätigungen der AHV, Steuer, UVG und Pensionskasse, dass per 15. März 2020 keine Posten offen waren, die MwSt 2018, 2019 und 2020, die Personalliste, den Handelsregisterauszug und die Betriebsbewilligung einzureichen.

Er weiss gerade nicht, wann er das alles machen soll. Doch dann kommt die Lösung: der Regierungsrat schliesst sein Betrieb am Freitag, 20. November für drei Wochen. Zwar hat er alle Bestellungen schon gemacht, die Kühlzellen und der Weinkeller waren voll.
Jetzt weiss er: auch aus dem traditionellen Weihnachtsessen für seine Gäste, welche seit Jahren bei ihm feiern, wird dieses Jahr nichts. Er braucht den Champagner nicht kalt zu stellen: neu wird in Basel bis am 22. Januar kein Restaurant offen haben. Aber endlich hat er Zeit, um sich um alle Unterlagen zu kümmern, die er für das Unterstützungsprogramm einreichen muss. Ob er je Geld sieht weiss er nicht: es entscheidet das vom Regierungsrat gewählte Fachgremium über jedes einzelne Gesuch. Hoffentlich mit «Eigenverantwortung und Vernunft»

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